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   LG Hamburg, 09.04.2014 - 628 Qs 11/14, 628 Qs 11/14 - 3306 Js 58/00, 3306 Js 58/00   

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https://dejure.org/2014,61368
LG Hamburg, 09.04.2014 - 628 Qs 11/14, 628 Qs 11/14 - 3306 Js 58/00, 3306 Js 58/00 (https://dejure.org/2014,61368)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09.04.2014 - 628 Qs 11/14, 628 Qs 11/14 - 3306 Js 58/00, 3306 Js 58/00 (https://dejure.org/2014,61368)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09. April 2014 - 628 Qs 11/14, 628 Qs 11/14 - 3306 Js 58/00, 3306 Js 58/00 (https://dejure.org/2014,61368)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 08.10.2013 - 601 Ks 5/13
    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 628 Qs 11/14
    Ergänzend weist die Kammer darauf hin, dass sie abweichend von der angefochtenen Entscheidung des Amtsgerichts eine Anordnung nach § 81g StPO zum Zwecke der Auftypisierung nicht grundsätzlich für unverhältnismäßig erachtet (so bereits mit Beschluss vom 5.02.2013 - Az. 628 KLs 20/13; ebenso LG Hamburg, Beschluss vom 8.10.2013 - 601 Ks 5/13; aA allerdings noch LG Hamburg, Beschluss vom 12.03.2012 - Az. 616 Qs 2/12, jeweils m.w.N.).

    Indessen gebietet ein erneuter Eingriff bei verfassungskonformer Auslegung des § 81g Abs. 1 StPO stets auch den Verdacht einer erneuten Anlasstat; dagegen ist eine rückwirkende Auftypisierung ohne erneute Anlasstat unzulässig (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 8.10.2013 - 601 Ks 5/13; LG Freiburg, Beschluss vom 30.07.2013 - 2 Qs 12/12 - Rn. 33, zitiert nach juris; aA wohl nur Lellmann, Kriminalistik 2013, 112, 114).

  • BVerfG, 15.03.2001 - 2 BvR 1841/00

    Weitere Entscheidungen zum "genetischen Fingerabdruck"

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 628 Qs 11/14
    Denn eine negative Prognoseentscheidung nach § 81g StPO setzt stets von Verfassungs wegen voraus, dass ihr eine zureichende Sachaufklärung, insbesondere durch Beiziehung der verfügbaren Straf- und Vollstreckungsakten, des Bewährungshelfers und der Akten der Führungsaufsicht vorausgegangen ist und die bedeutsamen Umstände nachvollziehbar und einzelfallbezogen abgewogen werden (BVerfG, Beschluss vom 15.03.2001, NJW 2001, 2320, 2321 f.).
  • LG Freiburg, 30.07.2013 - 2 Qs 12/12

    DNA-Identifizierung: Erneute molekulargenetische Untersuchung zur Auftypisierung

    Auszug aus LG Hamburg, 09.04.2014 - 628 Qs 11/14
    Indessen gebietet ein erneuter Eingriff bei verfassungskonformer Auslegung des § 81g Abs. 1 StPO stets auch den Verdacht einer erneuten Anlasstat; dagegen ist eine rückwirkende Auftypisierung ohne erneute Anlasstat unzulässig (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 8.10.2013 - 601 Ks 5/13; LG Freiburg, Beschluss vom 30.07.2013 - 2 Qs 12/12 - Rn. 33, zitiert nach juris; aA wohl nur Lellmann, Kriminalistik 2013, 112, 114).
  • OLG Hamburg, 23.02.2016 - 2 Ws 111/14

    DNA-Identitätsfeststellung: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die

    Den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips wird die Anordnung nach § 81g Abs. 1 StPO auch in Fällen der "Auftypisierung" des DNA-Identifizierungsmusters von zuvor acht auf nunmehr bis zu 17 erfasste Merkmalssysteme grundsätzlich gerecht (so im Ergebnis auch LG Hamburg, Beschl. v. 8. Oktober 2013, Az.: 601 Ks 5/13; LG Hamburg, Beschl. v. 9. April 2014, Az.: 628 Qs 11/14; LG Schweinfurt Beschl. v. 6. Februar 2013, Az.: 1 Qs 16/13; LG Paderborn, Beschl. v. 19. November 2014, Az.: 1 Qs 56/14 (juris); LG Freiburg, Beschl. v. 30. Juli 2013, Az.: 2 Qs 12/12 (juris)).
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